Ergebnisoffene Beratung
Unser Haus deckt die Schnittstelle zwischen (außergerichtlicher) Sanierungs- und Insolvenzberatung ab und kann so eine ergebnisoffene (Sanierungs-) Beratung gewährleisten.
In diesem Zusammenhang erfolgte die Zertifizierung zum ESUG Berater, sodass sämtliche Sanierungsoptionen berücksichtigt werden können.
Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist die im Juni 2019 erlassene Richtlinie Präventiver Restrukturierungsrahmen der EU, die innerhalb von 2 Jahren in verbindliches nationales Recht umzusetzen war.
Zum 01. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz:StaRUG) in Kraft getreten. Es bietet die Möglichkeit, Unternehmen zu sanieren, bevor die Insolvenz eintritt. Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen können Unternehmen zukunftsfähig bleiben. Wichtigste Voraussetzungen: Die Zahlungsunfähigkeit darf noch nicht eingetreten sein und es muss ein Restrukturierungskonzept vorliegen.
Unser Haus berät und begleitet Unternehmen und Unternehmer bei der frühzeitigen Vorbereitung, der Erstellung des Restrukturierungskonzeptes und der professionellen Umsetzung der Maßnahmen bis hin zur Übernahme der Projektsteuerung.